Gemäss Standortdatenblatt beantragt die Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für insgesamt sechs Mobilfunkantennen, nämlich für drei GSM900-Antennen (vom Typ 739632X2 und 739622X2) mit je einer ERP von 600 W und drei UMTS-Antennen mit je einer ERP von 500 W (vgl. vorinstanzl. Bel. 23). Die bisher am gleichen Antennenmasten angebrachten zwei GSM900-Antennen (beide vom Typ Kathrein 739633; vgl. vorinstanzl. Bel. 15) mit je einer ERP von 200 W sollen damit ersetzt werden.