Ein schutzwürdiges Interesse besitzt, wer an der Abweisung eines Gesuchs mehr als irgend jemand oder die Allgemeinheit interessiert ist oder wer in höherem Masse als jedermann, besonders und unmittelbar berührt wird. Die besondere Beziehungsnähe muss bei Bauprojekten vorab in räumlicher Hinsicht gegeben sein, namentlich dann, wenn es um Immissionen geht. Dabei lassen sich jedoch regelmässig keine allgemeingültigen, begrifflich klaren Grenzen ziehen; insbesondere kann hinsichtlich Entfernung zum Streitobjekt kein ein für alle Mal festgelegtes Metermass ausschlaggebend sein. Ebenso wenig lässt sich die Legitimation einfach auf die in Sichtverbindung stehenden Nachbarn reduzieren (zum Ganzen: