Der Gemeinderat Z verzichtete auf eine Stellungnahme. Im Verlaufe des Sommers 2002 verabschiedete das BUWAL seine Vollzugsempfehlungen betreffend "Mobilfunk- und WLL-Basisstationen", mit eigenen Ausführungen zur Ermittlung der legitimationsbegründenden Betroffenheit. Der instruierende Richter gab den Parteien Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Auf die Vorbringen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. E r w ä g u n g e n 1.-