Im Einzelnen bezog sich das Gesuch auf insgesamt sechs Mobilfunkantennen, genauer auf drei GSM900-Antennen und drei UMTS-Antennen. Die bisher am gleichen Antennenmasten angebrachten beiden GSM900-Antennen sollen dadurch ersetzt werden. Gegen dieses Vorhaben erhoben zahlreiche Einzelpersonen Einsprache. Mit Entscheid vom 9. Januar 2002 erteilte der Gemeinderat Z die Baubewilligung, dies unter anderem gestützt auf einen Bericht des Amtes für Umweltschutz vom 4. September 2001. Auf die Einsprachen trat er mangels Legitimation nicht ein. B.- Gegen diesen Entscheid erhoben die im Rubrum genannten Einzelpersonen, vertreten durch A, Verwaltungsgerichtsbeschwerde.