b Reklameverordnung. Eine Überführung des kommunalen Reklamekonzeptes - zumindest jedoch der wesentlichen konzeptionellen Inhalte - in die kommunale Bau- und Zonenordnung ist im Hinblick auf zukünftige Bewilligungsverfahren zu empfehlen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2.- a)