Für Gebiete, welche ausserhalb der Bauzonen liegen und für Flächen, welche optisch nicht als Siedlungsgebiet in Erscheinung treten, sieht das Konzept in grundsätzlicher Hinsicht eine plakatfreie Zone vor (vgl. Einleitung: Geltungsbereich). Den Grundlagenplänen "Verkehr", "Nutzungen", "Bebauung" und "Landschaftselemente" kann entnommen werden, dass sich der hier zur Diskussion stehende Standort in einem, zumindest zum Zeitpunkt der Baueingabe, nicht besiedelten, signifikant begrünten Bereich entlang einer Hauptverkehrsachse befindet. Diese Feststellung stimmt überein mit dem optischen Eindruck, der sich für den betreffenden Standort aus der dem Baugesuch zugehörenden Fotomontage ergibt.