Eine Überführung des vorliegenden Reklamekonzeptes - zumindest jedoch der wesentlichen konzeptionellen Inhalte - in die kommunale Bau- und Zonenordnung ist mit Blick auf zukünftige Bewilligungsverfahren zu empfehlen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A.- Mit Eingabe vom 28. November 2001 beantragte die A AG beim Gemeinderat Kriens die Bewilligung für zwei freistehende Plakatwerbeträger (Typ: B12 Soleil unbeleuchtet, Rahmenmass: 140 cm x 280 cm) auf Parzelle Nr. x, GB Kriens. Mit Entscheid vom 16. Januar 2002 verweigerte der Gemeinderat die Baubewilligung.