Die Beschwerdeführer beantragen ferner die Erstellung eines Feldstärkenkatasters, der das Grundrauschen im weiteren Gebiet um die geplante Anlage aufzeigt. Was damit gewonnen werden sollte, ist nicht einzusehen, nachdem die strittige Anlage die massgeblichen Grenzwerte klar einhält und selbst in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nichts Gegenteiliges behauptet wird. Wie zudem das Amt für Umweltschutz in der soeben zitierten Stellungnahme aufzeigt, geht es nicht an, die verschiedenen Belastungen aus mehreren Quellen ausserhalb der streitbetroffenen Anlage zu addieren. So fällt gemäss