Entgegen der Meinung der Beschwerdeführer lassen sich somit UMTS-Antennen durchaus berechnen. Davon geht offenbar auch das Amt für Umweltschutz in seiner Stellungnahme vom 2. April 2002 aus (S. 2, Ziff. 4). b) Unklarheit herrscht hingegen darüber, wie in Betrieb stehende UMTS-Anlagen zu messen sind; bis heute existieren einzig für GSM-Basisstationen Mess-empfehlungen, die auf UMTS-Antennen explizit nicht anwendbar sind. Entsprechende Empfehlungen befinden sich offenbar in Vorbereitung (Messempfehlung des BUWAL für Mobilfunk-Basisstationen [GSM], Bern 2002, S. 9 f. und dort Fn. 2).