Schliesslich rügen die Beschwerdeführer, der Neigungswinkel der Hauptstrahlrichtung sei falsch. Die Hauptkeule schlage schon nach einer Entfernung von der Antenne von 228 m auf dem Boden auf, was angesichts der starken Leistung nicht nachvollziehbar sei. Infolge Erhöhung der Feldstärke nach dem Bodenaufschlagspunkt würden die angrenzenden Quartiere extrem verstrahlt. Der Gesamtneigungswinkel (mechanisch und elektrisch) der Hauptstrahlrichtung beträgt bei den geplanten Antennen je -6°. Die Vollzugsempfehlung des BUWAL sieht in seinen Beispielen Neigungswinkel zwischen +6° - -17° vor.