Die Leistung der geplanten Antennen sei zu hoch; eine derart starke Anlage gehöre nicht in ein dicht besiedeltes Quartier wie um den Bahnhof SBB Y (Beschwerde Ziff. 2.2 und 2.5). Dass die Anwohner aufgrund der geplanten Antennenanlage einer erhöhten Strahlung ausgesetzt würden, mag zutreffen. Allein deshalb kann die Baubewilligung für das Vorhaben aber nicht verweigert werden, solange die massgebenden Bestimmungen der NISV, namentlich die Grenzwerte eingehalten sind, was vorliegend der Fall ist. Im Übrigen verkennen die Beschwerdeführer, dass die abgestrahlte Leistung nicht kumuliert 6'480 W, sondern verteilt auf die einzelnen Antennen und die zugehörigen Sektoren bloss je 2'160 W beträgt.