Im vorliegenden Fall können freilich solche Weiterungen unterbleiben. Dem sich beim Standortdatenblatt befindenden Planausschnitt lässt sich entnehmen, dass alle nächstliegenden Gebäude als OMEN ausgewählt wurden. Dabei konnten für sämtliche der insgesamt 17 betrachteten Punkte Belastungswerte errechnet werden, die deutlich unter dem Anlagegrenzwert liegen (vgl. Erw. 3a hievor). Bei dieser Sachlage ist nicht anzunehmen, dass dieser Grenzwert bei anderen Stockwerken desselben Gebäudes nicht eingehalten sein könnte. d) Weiter wird gerügt, die Immissionen würden wegen der extrem hohen Sendeleistung unvergleichlich höher sein als vorher. Die Leistung der geplanten Antennen sei zu hoch;