Zusätzlich steht fest, dass auch die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Zum gleichen Ergebnis kommt das Amt für Umweltschutz in seiner Stellungnahme vom 3. September 2001. Damit und weil nicht ersichtlich ist, was sich dagegen einwenden liesse, ist die getroffene Feststellung hinsichtlich Einhaltung der Grenzwerte - auch im Bereich der erwähnten Personen - nicht zu bemängeln. b) Die Beschwerdeführer verlangen, dass in der Sendekeule der Antenne 3 die Berechnungen auf einen Radius von 400 m auszudehnen, mithin also mehr Berechnungspunkte anzugeben seien, um einen besseren Überblick über die zu erwartenden Immissionen zu erhalten.