Zur weissen Fläche gehören auch Strassen, unter anderem die "U", die zwischen Bahnareal und dem Wald (Naturschutzzone II) liegt, ferner diejenige nach X, und natürlich die Geleise, die das Areal gegenüber der südlich gelegenen Bauzone abgrenzen. Der Wald selbst wird gegen Nordosten von der Strasse nach X durchschnitten, die zugleich das Bahnareal gegen Osten hin von den Wohnzonen W3/W4 abgrenzt. Gemäss Richtplan ist das fragliche Gebiet dem Siedlungsgebiet zugeordnet, was zwar nicht mit Bauland gleichzusetzen ist, aber verdeutlicht, dass dort keine höherrangigen gegenläufigen Interessen bestehen.