Ausgehend von der Leistung der betreffenden Anlage und den dazugehörenden Anlagegrenzwerten verwendet es eine von der Berner Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vorgeschlagene Berechnungsformel . Die Berechnung berücksichtigt ausschliesslich die maximal in der Hauptstrahlungsrichtung zu erwartende Strahlung einer oder mehrerer Antennen. Aus diesem Hauptstrahl ergibt sich ein Radius, ausserhalb dessen in jedem Fall ein tieferer Effektivwert der elektrischen Feldstärke als 10 % des Anlagegrenzwerts erzeugt wird. Alle Personen innerhalb dieses Radius werden grundsätzlich zur Beschwerde zugelassen.