Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 forderte das Amt die A SA auf, das Standortdatenblatt mit weiteren Empfangspunkten zu ergänzen. Daraufhin reichte diese ein neues Standortdatenblatt vom 29. August 2001 ein. Dieses enthielt anstelle der ursprünglich 7 nunmehr 17 Berechnungspunkte. Gleichzeitig wurde die äquivalente Strahlungsleistung der Antennen auf 3 x 2'160 W reduziert. Mit Stellungnahme vom 3. September 2001 erachtete das Amt für Umweltschutz die Anlage grundsätzlich als bewilligungsfähig. Das Raumplanungsamt des Kantons Luzern erteilte mit Entscheid (Nr. 1483) vom 22. Oktober 2001 gestützt auf Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG;