| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A.- Mit Gesuch vom 12. März 2001 beantragte die A SA, Zürich, beim Gemeinderat Z die Baubewilligung für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage auf Grundstück Nr. x (GB Z; Gebäude Nr. x [BTS Container]), Bahnhof SBB Y. Gemäss Standortdatenblatt vom 13. März 2001 bezieht sich das Gesuch im Einzelnen auf insgesamt drei Mobilfunkantennen, genauer auf drei sowohl für den GSM- wie auch für den UMTS-Funkdienst einsetzbare Antennen. Die kreuzpolarisierten Antennen weisen eine äquivalente Strahlungsleistung von 3 x 3'200 W auf. Das Frequenzband beträgt 1'800/2'140 MHz.