In Bezug auf das Standortdatenblatt ist eine flächendeckende Festlegung von Berechnungspunkten nicht erforderlich. Nachvollziehbarkeit der Wahl der Orte mit empfindlicher Nutzung? (offen gelassen). Rechtfertigt eine Änderung des Standortdatenblattes die Wiederholung des Auflageverfahrens? (hier verneint). Ein Gesamtneigungswinkel der Antennen von -6° stellt keine Abweichung vom Üblichen dar. Art. 2 NISV: UMTS-Antennenanlagen lassen sich aufgrund der NISV sowie der diesbezüglichen Vollzugsempfehlung des BUWAL berechnen. Im Sinne einer Übergangslösung ist für die Messung das von der SICTA vorgeschlagene Verfahren heranzuziehen.