Damit kann eine Mauer oder Einfriedung mit einer Höhe von 1,5 m oder weniger direkt ans Trottoir gestellt werden, wenn dieses eine Breite von mindestens 60 cm aufweist und keine verkehrstechnischen Gründe dagegen sprechen. Eine Mauerfarbe "weiss gebrochen" stellt in einer Wohnzone keine aussergewöhnliche Gefahr dar. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Hinweis: Im vorliegenden Urteil war der Grenzabstand einer Mauer zu einer Privatstrasse zu klären. Wie sich die Situation bei einem Gebäude darstellt, dessen Grundstück an einen Fussweg grenzt, war nicht zu beurteilen.