Im Übrigen erfülle der Kanton Luzern die vom Bund geforderte Sicherstellung der erforderlichen Fruchtfolgeflächen. Gemäss einer entsprechenden Statistik von 2001 des Raumplanungsamtes verfüge der Kanton Luzern per Ende 2000 über rund 28'000 Hektaren dauerhaft gesicherter Fruchtfolgeflächen. b) Wichtigstes Beurteilungskriterium bei der Festsetzung der Bauzonen ist die Eignung des Bodens für die Bebauung. Die Bodeneignung bestimmt sich einerseits nach den tatsächlichen Verhältnissen. Andererseits richtet sie sich nach den rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere den Zielvorgaben und Grundsätzen des Planungsrechts.