In seiner Vernehmlassung vom 3. Februar 2003 hält das Bau- und Verkehrsdepartement entgegen, der Regierungsrat habe unter Berufung auf Fruchtfolgeflächen Neueinzonungen keineswegs stets abgelehnt. Massgebend hiefür sei jeweils eine Interessenabwägung. Auf eine entsprechende Anfrage hin habe das Landwirtschaftsamt im Rahmen der Vorprüfung keine Einwände gegen die Einzonung erhoben (Mitbericht vom 1. März 2002). Im Übrigen erfülle der Kanton Luzern die vom Bund geforderte Sicherstellung der erforderlichen Fruchtfolgeflächen.