Zäch, Kommentar zum USG, N 24 zu Art. 15 USG; ferner: Wolf, Auswirkungen des Lärmschutzrechts auf Nutzungsplanung und Baubewilligung, in: AJP 9/1999, S. 1067). Dass die von den Beschwerdeführern ins Feld geführten Überlegungen für eine Zunahme des Verkehrs sprechen, kann nicht in Abrede gestellt werden. Es ist daher sachgerecht anzunehmen, dass innerhalb des Planungshorizonts Planungswerte überschritten werden könnten. Diesem Umstand hat die Vorinstanz allerdings Rechnung getragen, indem sie die Zonenzuweisung mit einer Gestaltungsplanpflicht verknüpfte. Ein solches Vorgehen lässt Art. 24 Abs. 1 USG ausdrücklich zu.