Dieser Gesichtspunkt erscheint insofern problematisch, als voraussehbare zusätzliche Lärmbelastungen an sich mitberücksichtigt werden müssten (Wolf, Kommentar zum USG, N 24 zu Art. 24 USG). Anders als bei einem konstanten Schallpegel, bei welchem eine Pegeländerung erst ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen wird, sind bei den für den Verkehrslärm typischen statischen Schallpegeln bereits Veränderungen geringeren Ausmasses wahrnehmbar. Es ist indes festzuhalten, dass nicht jede noch so geringe Zunahme des Verkehrs zu einer wahrnehmbaren Mehrbelastung durch Lärm führt.