LSV steht und folglich zu keinen kritischen Bemerkungen Anlass bietet (im Ergebnis gleich: LGVE 1999 II Nr. 21 Erw. 3c). Die massgebenden Belastungsgrenzwerte bei Strassenverkehrslärm finden sich im Anhang 3 zur LSV. Danach ist für das strittige Gebiet der Planungswert 55 dB tags und 45 dB nachts einzuhalten. Laut Gutachten vom 5. Februar 2002 können diese massgebenden Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II mit der geplanten Wohnzone ohne spezielle Lärmschutzmassnahmen - wenngleich nachts bloss knapp - eingehalten werden. Zum gleichen Ergebnis gelangte das Amt für Umweltschutz (AfU) in seinem Amtsbericht vom 28. Februar 2002.