Schwierig zu beantworten ist zuweilen die Frage, wann sich ein Entscheid auf Bundesverwaltungsrecht stützt und damit der (eidgenössischen) Verwaltungsgerichtsbeschwerde unterliegen kann. Derartige Probleme stellen sich regelmässig im Bereich des Planungs- und Baurechts, zumal sich entsprechende Verfügungen häufig sowohl auf Bundes- als auch auf kantonales Recht stützen. Anzumerken ist, dass sich eine Verfügung auch auf Bundesrecht "stützt", wenn sie sich "auf dieses hätte stützen sollen" (Hänni, a.a.O., S. 525). Um Doppelgrundlagen im erwähnten Sinn handelt es sich namentlich in jenen Fällen, in denen das Bundesgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde - entgegen dem Grundsatz von Art.