b) Der Beschwerdegegner führt in seiner Vernehmlassung aus, das vorgelegte Lärmgutachten zeige auf, dass die Planungswerte eingehalten seien. Abweichendes werde bestritten. Überdies sei festzuhalten, dass in Bezug auf die Lärmsituation inskünftig eher mit Verbesserungen gerechnet werden könne. Zu denken sei etwa an die vorgesehene Belagserneuerung. - Das Bau- und Verkehrsdepartement stellt in seiner Vernehmlassung die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführer in diesem Punkt in Frage, da sie selber von der behaupteten Überschreitung des Planungswertes nicht betroffen seien und ihre Grundstücke bei einer Überbauung sogar vom Lärm der Autobahn abgeschirmt würden.