24 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und damit auch den übergeordneten Zielen der Raumplanung, wonach Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst zu verschonen seien. Aufgrund der generellen prognostizierten Verkehrszunahme im Rahmen der Sachplanung des Bundes, der Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKWs, der ungebremsten Durchfahrt für 40 Tonnen LKWs sowie auch einem eventuellen Ausbau des Gotthardstrassentunnels könne bereits heute mit Sicherheit prognostiziert werden, dass in absehbarer Zeit nicht nur der Planungs-, sondern gar der Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe II überschritten werde. b)