Dem Bericht zur Ortsplanungsrevision vom Juni 2002 ist zu entnehmen, dass unter Einschluss der neu einzuzonenden Wohnbauzonen nunmehr ein Fassungsvermögen zur Verfügung steht, welches für die folgende Planungsperiode insgesamt ca. 300 bis ca. 340 zusätzliche Einwohner aufnehmen kann. Angesichts des erwähnten Bevölkerungswachstums in den Achtziger- und Neunzigerjahren von jährlich 2 bis 3 % und der nachvollziehbaren Erwartung, dass sich dieser auch in Zukunft ungebrochen fortsetzen dürfte, erweist sich die Rüge der Beschwerdeführer, die umstrittene Einzonung orientiere sich nicht an der Bedarfslage, als unbegründet.