Im Bericht des beigezogenen Ortsplaners vom Juni 2002 finden sich die entsprechenden Anpassungen unter Ziffer 3.3, S. 5 f. Hingewiesen sei auf die Reduktionen in den Gebieten Neuhus und Sonnhangstrasse. Ferner ist zu erwähnen, dass auf die ursprünglich vorgesehene Sonderbauzone im Gebiet Vogelsang ebenfalls verzichtet wurde. Bei der Prüfung des Bedarfs ist auf den Zonenplanvergleich abzustellen, wie er sich im zitierten Bericht zur Ortsplanung auf S. 7 präsentiert. Präzisierend ist zu vermerken, dass bei der Ermittlung des Baulandbedarfs gemäss Art.