Daraufhin attestierte das (damals noch so benannte) Bau- und Verkehrsdepartement der Gemeinde im zweiten Vorprüfungsbericht vom 19. März 2002 hinsichtlich der Bauzonengrösse Bundesrechtskonformität. Bei dieser Sachlage erübrigt sich in diesem Verfahren eine umfassende Auseinandersetzung mit dem ersten Vorprüfungsbericht, denn die dort angestellte Berechnung ist teilweise überholt. Im Bericht des beigezogenen Ortsplaners vom Juni 2002 finden sich die entsprechenden Anpassungen unter Ziffer 3.3, S. 5 f. Hingewiesen sei auf die Reduktionen in den Gebieten Neuhus und Sonnhangstrasse.