Diese Hinweise auf markante Eckdaten der Rechtsetzungs- und Planungsgeschichte machen deutlich, dass der alte regionale Richtplan hinsichtlich seines Gehalts in den Hintergrund getreten ist. Hinzu kommt, dass im Zeitpunkt der Genehmigung des erwähnten regionalen Richtplans - 14. März 1989 - kurze Zeit noch das alte kantonale Baugesetz vom 15. September 1970 (a BauG) in Kraft war.