Er enthält nur die im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung wesentlichen Ergebnisse (Art. 5 Abs. 1 RPV). Im Rahmen der Nutzungsplanung, und dazu gehört auch das Genehmigungsverfahren, besteht ein angemessener Konkretisierungsspielraum (grundlegend: BGE 119 Ia 366 Erw. 4 mit Hinweisen). a) Am 25. August 1998 verabschiedete der Regierungsrat den neuen kantonalen Richtplan 1998 (nachfolgend: KRP 1998). Der Grosse Rat genehmigte ihn am 26. Januar 1999 (Kantonsblatt 4/1999 vom 30. Januar 1999, S. 195). Der KRP 1998 weist die Gemeinde Eich strukturpolitisch dem "ländlichen Raum" um den Grossraum Beromünster zu (KRP 1998, Siedlungskarte, S. 28;