Im angefochtenen Entscheid führe die Vorinstanz aus, gegenüber dem Zonenplan 1992 würden die Wohnzonen in dem zur Genehmigung eingereichten Zonenplan "noch um insgesamt gut 2 Hektaren vergrössert", was (insgesamt) eine Reserve von 300 bis 350 Einwohner ergäbe. Der Regierungsrat habe dabei die bereits vorhandenen Wohnzonen also mitberücksichtigt. Entsprechendes gehe auch aus dem Bericht des Ortsplaners hervor. Die abweichenden Berechnungen der Beschwerdeführer seien unzutreffend. Zu berücksichtigen sei sodann die besondere Situation der Gemeinde. In Eich könne nur beschränkt mit einer Nachverdichtung gerechnet werden, weil eine grosszügige Parzellierung erwünscht sei.