Im zweiten Vorprüfungsbericht vom 19. März 2002 habe nun das Departement den überarbeiteten Zonenplan in Bezug auf die Grösse der Bauzonen als bundesrechtskonform bezeichnet. Entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführer sei der Regierungsrat hierbei nicht davon ausgegangen, dass 2 Hektaren einer Reserve für 300 bis 350 Einwohner entsprechen würden. Im angefochtenen Entscheid führe die Vorinstanz aus, gegenüber dem Zonenplan 1992 würden die Wohnzonen in dem zur Genehmigung eingereichten Zonenplan "noch um insgesamt gut 2 Hektaren vergrössert", was (insgesamt) eine Reserve von 300 bis 350 Einwohner ergäbe.