Eine massvolle Erweiterung der Bauzonen sei auch im Interesse der regionalen Zentren. d) Das Bau- und Verkehrsdepartement hält in seiner Vernehmlassung fest, man habe im Rahmen der ersten Vorprüfung (vgl. Bericht vom 20. Juni 2001) festgestellt, dass die zunächst vorgesehenen (Wohn-) Bauzonen im Lichte von Art. 15 RPG zu umfangreich geplant gewesen seien. Daher habe man auf eine Reduktion um 1 bis 2 Hektaren gedrängt. Die Wohn- und Mischzonen seien in der Folge um gut 1 Hektare verkleinert worden. Im zweiten Vorprüfungsbericht vom 19. März 2002 habe nun das Departement den überarbeiteten Zonenplan in Bezug auf die Grösse der Bauzonen als bundesrechtskonform bezeichnet.