Mit den im Zonenplan 2002 vorgesehenen Neueinzonungen (W3 + 0,22 Hektaren; W2B + 0,3 Hektaren) werde der Bedarf für die nächste Planungsperi-ode ohne das umstrittene Gelände im Gebiet Neuhus gedeckt. b) Nach Darstellung der Beschwerdegegner beruhen diese Ausführungen auf dem ersten Vorprüfungsbericht vom 20. Juni 2001, womit sie als überholt zu gelten hätten. Massgebend sei nämlich nicht der erste, sondern der zweite Vorprüfungsbericht vom 19. März 2002. Dort werde der Zonenplan als recht- und zweckmässig qualifiziert. Zudem stehe er im Einklang mit dem Richtplan. In den letzten 20 Jahren - in der Zeit von 1981 bis 2001 - habe das Bevölkerungswachstum 60 % betragen.