Ansonsten könnten Private das Planungsgeschehen in unhaltbarer Weise beein-flussen. Die Ausführungen der Beschwerdeführer basierten auf Ausführung des Gemeinderates in seiner Botschaft. Darin gebe er zu, dass von den aufgrund des Zonenplans 1992 vorhandenen Wohn- und Mischzonenreserven (ca. 3 Hektaren) in nächsten 10 bis 15 Jahren 1,85 Hektaren überbaut würden. Sollte die Einwohnerzahl in der Gemeinde in den nächsten 10 Jahren um 250 bis 300 Einwohner zunehmen, reichten die bestehenden Bauzonen zur Deckung des Baulandbedarfs bei weitem aus und dies selbst ohne Berücksichtigung von Nachverdichtungsmöglichkeiten innerhalb der Bauzonen.