Soweit der Gemeinderat in seiner Botschaft anführe, aufgrund des Bevölkerungszieles werde selbst bei grosszügiger Betrachtung eine Vergrösserung der Wohnzonen um ca. 2,5 bis 3 Hektaren als notwendig und zweckmässig festgelegt, räume er ein, dass die zur Verfügung stehenden 5 Hektaren - selbst unter Vernachlässigung von Verdichtungsmöglichkeiten - innerhalb der Bauzonen weit über dem Bedarf für die nächsten 10 bis 15 Jahre liegen würden. Hinzu komme, dass laut Vorprüfungsbericht vom 20. Juni 2001 in der Gemeinde Eich die Möglichkeiten für Nachverdichtungen im Bereich der überbauten Grundstücke gross sei, weil hier eine äusserst grosszügige Parzellierung vorherrsche.