Unter Berücksichtigung des Planungshorizonts von 10 bis 15 Jahren könne mit dieser Reserve der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung Rechnung getragen werden. Diese Überlegungen der Vorinstanz beruhten indes auf einer unrichtigen und unvollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes. Wie der Botschaft des Gemeinderates zur öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung 1992 entnommen werden könne, umfassten die vorhandenen Reserven in den Bauzonen der Zonenplanung Gelände im Umfang von 3 Hektaren. Beim Zonenplan 2002 seien gegenüber dem Zonenplan 1992 zusätzlich noch gut 2 Hektaren dazu gekommen.