Zudem könnten bereits bei geringer Zunahme des Verkehrs in Bezug auf die Lärmbelastung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II im fraglichen Gebiet nicht mehr eingehalten werden. Sodann erfasse das Gelände Fruchtfolgeflächen. - Eigentümer und Gemeinderat beantragten in ihren Eingaben an den Regierungsrat die Abweisung der Verwaltungsbeschwerde. B.- Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 stellte der Gemeinderat beim Regierungsrat das Gesuch um Genehmigung der revidierten Ortsplanung. Das instruierende Departement holte Amtsberichte des Raumplanungsamtes, des Verkehrs- und Tiefbauamtes, des Amtes für Umweltschutz und des Kantonsforstamtes ein.