An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2002 folgten die Stimmberechtigten u.a. dem Antrag des Gemeinderates auf Zuweisung des erwähnten Geländes in Wohnzonen und beschlossen die Abweisung der dagegen geführten Einsprachen. Dagegen liessen die Einsprecher beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde führen. Sie machten geltend, die Einzonung widerspreche dem kantonalen und regionalen Richtplan. Ferner sei der Bedarf nach einer Erweiterung der Wohnzonen in der Gemeinde Eich nicht ausgewiesen. Zudem könnten bereits bei geringer Zunahme des Verkehrs in Bezug auf die Lärmbelastung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II im fraglichen Gebiet nicht mehr eingehalten werden.