Gegen die vorgesehene Zuweisung einer Teilfläche der Parzelle Y im Umfang von 1,5 Hektaren in Wohnzonen (1,15 Hektaren in die zweigeschossige Wohnzone [W2A] und 0,35 Hektaren in die eingeschossige Wohnzone [W1]) erhoben einzelne Stockwerk- bzw. Miteigentümer einer benachbarten Parzelle Einsprache. Beim umstrittenen Gelände handelt es sich um Land, welches nach Massgabe des Zonenplanes 1992 der Landwirtschaftzone zugewiesen worden war. An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2002 folgten die Stimmberechtigten u.a. dem Antrag des Gemeinderates auf Zuweisung des erwähnten Geländes in Wohnzonen und beschlossen die Abweisung der dagegen geführten Einsprachen.