Im zweiten Vorprüfungsbericht vom 19. März 2002 hielt das Departement fest, der überarbeitete Zonenplanentwurf sei mit einzelnen Vorbehalten nunmehr recht- und zweckmässig, worauf der Gemeinderat den Entwurf für die revidierte Ortsplanung vom 8. April bis 7. Mai 2002 öffentlich auflegte. Gegen die vorgesehene Zuweisung einer Teilfläche der Parzelle Y im Umfang von 1,5 Hektaren in Wohnzonen (1,15 Hektaren in die zweigeschossige Wohnzone [W2A] und 0,35 Hektaren in die eingeschossige Wohnzone [W1]) erhoben einzelne Stockwerk- bzw. Miteigentümer einer benachbarten Parzelle Einsprache.