Seither stimmte er zwei kleineren Planänderungen in den Gebieten Brand (1995) und Eichhof (1997) zu. In der Folge liessen die Behörden Grundlagen für die Gesamtrevision erarbeiten. In einem ersten Vorprüfungsbericht vom 20. Juni 2001 bemängelte das Bau- und Verkehrsdepartement (heute: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement) verschiedene Gesichtspunkte der kommunalen Planungsstrategie und verlangte Anpassungen. In besonderer Weise machte es die Zustimmung zu einer Erweiterung der Wohnbauzonen im Gebiet von Neuhus von einer Reduktion der Bauzonen sowie einem Lärmschutznachweis abhängig. Schliesslich forderte es eine zweite Vorprüfung.