So schrieb das Amt für Umweltschutz der Kommission "Schiesswesen 2000", dass die Kapazität der sanierten Schiessanlage Y ausreiche, die beiden Schützengesellschaften Z und X aufzunehmen, ohne dass dabei die Anzahl Schiesshalbtage erhöht werden müsse. Diese Beurteilung durch die Vorinstanz erfolgte, obwohl das Sanierungskonzept vom 6. Januar 2000 bereits vorlag. Auch anlässlich einer Informationssitzung, welche das Projekt "Schiesswesen Zusammenlegung S/W" zum Thema hatte, wies A vom Luzerner Kantonalschützenverein darauf hin, dass sich Z in Y einkaufen könnte. Die dortige Schiessanlage sei nicht gefährdet. Diese Einschätzungen von Fachleuten sind für das Verwaltungsgericht nachvollziehbar.