a LSV nicht die Rede sein (vgl. BGE 119 Ib 476 f. Erw. 7b). In der Nachbarschaft von Z befinden sich die Schiessstände von Y, X, W, V, U und T. Gemäss Sanierungskonzept vom 6. Januar 2000 soll keine Möglichkeit bestehen, die Schiessen der Feldschützengesellschaft Z auf einer dieser Anlagen durchzuführen. Die weiteren, dem Verwaltungsgericht zur Verfügung gestellten Akten zeigen ein etwas anderes Bild. So schrieb das Amt für Umweltschutz der Kommission "Schiesswesen 2000", dass die Kapazität der sanierten Schiessanlage Y ausreiche, die beiden Schützengesellschaften Z und X aufzunehmen, ohne dass dabei die Anzahl Schiesshalbtage erhöht werden müsse.