Sie erfülle mit der Organisation der Durchführung des obligatorischen Schiessprogramms, des Feldschiessens sowie der Jungschützenkurse wichtige, im Gesetz verankerte öffentliche Aufgaben. Dies sei aber nur möglich, wenn ihr die dazu benötigten Schiesszeiten zu Verfügung stünden. Für eine mittlere Schiessanlage sei von jährlich 7 Schiesshalbtagen für die Vereinstrainings und die Schiesswettkämpfe sowie von 4 Schiesshalbtagen für die Vorübungen zu den Bundesübungen auszugehen.