| | Entscheid: | Die A AG reichte ein Baugesuch für Um- und Erweiterungsbauten auf einem Grundstück ein, welches ausserhalb der Bauzonen liegt und damals der Gemeinde Z gehörte. Für das Projekt und eine nachträgliche Planänderung wurden die entsprechenden Bewilligungen erteilt. Anlässlich einer Kontrolle vor Ort stellte das Baudepartement der Gemeinde Z fest, dass entgegen den bewilligten Plänen die ganze Zimmermannskonstruktion abgebrochen worden war. Der Gemeinderat Z erliess eine Baueinstellungsverfügung. Daraufhin reichte die A AG, die inzwischen Eigentümerin des betroffenen Grundstücks geworden war, ein neues Baugesuch ein.