RPG wegen offensichtlicher Rechtsverletzung nicht erteilt werden. Daher durfte das Raumplanungsamt auch vorweg mit separater Verfügung darüber befinden. e) Daran vermag nichts zu ändern, dass die Beschwerdeführerin nun in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde behauptet, Teile des Gebäudes seien aus rein statischen und nicht wegen schlechter Bausubstanz bis zu den Erdgeschossmauern entfernt worden; die tragenden Grundmauern stünden noch und seien auch jederzeit in der Lage, die ihr zugedachte Funktion vollumfänglich zu erfüllen.