Im Schreiben vom 21. März 2001 teilte die Beschwerdeführerin dem Raumplanungsamt mit, die Beurteilung der bestehenden Holzkonstruktion habe ergeben, dass es verantwortungslos wäre, auf die wurmbefallenen Rundholzpfosten und Sparren (Zimmermannskonstruktion) ein neues Ziegeldach zu erstellen. Die Abstände der Sparren und der Ziegellattung entsprächen nicht den heute gültigen minimalen Anforderungen. Die Bausubstanz sei entgegen den Erwartungen teilweise äusserst schlecht. Die Grundmauern (Heizungsraum) seien auch im Erdreich aus Backstein, welche auf der Aussenseite verputzt und innen mit Täfer verkleidet seien. Diese Aussenwände müssten bis und mit Fundament ersetzt werden.